Verstoß gegen Konkurrenzverbot


Im Falle eines Verstoßes seitens des Arbeitnehmers gegen eine vertragliche Konkurrenzklausel oder das allgemeine Konkurrenzverbot wenden Sie sich als Arbeitgeber an die Detektive der Aaden Wirtschaftsdetektei in München: 089 7007 4378-0.


Verbot oder Klausel? Was greift wann?


Die Begriffe Konkurrenzverbot und Konkurrenzklausel – auch als Wettbewerbsverbot und Wettbewerbsklausel gebräuchlich – unterscheiden sich in ihrer Bedeutung. Vereinfacht erklärt:

  • Die Konkurrenzklausel untersagt einem Arbeitnehmer, nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb bei einem Unternehmen derselben Branche tätig zu werden. Diese Klausel muss zur Wirksamkeit in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden oder später als Vertragsänderung schriftlich fixiert und vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber unterzeichnet werden. Sie wird meist nur bei Arbeitnehmern vertraglich erfasst, die in höheren Positionen tätig sind und/oder Zugriff auf Betriebsinterna haben. 
  • Das Konkurrenzverbot ergibt sich automatisch und ohne explizite schriftliche Erfassung im Vertrag. Es untersagt einem Arbeitnehmer, während des Beschäftigungsverhältnisses eine Nebentätigkeit in einem Unternehmen derselben Branche auszuüben oder als Selbständiger auszuführen.

Bei beiden Formen erfolgt der Nachweis unserer Detektive aus München in neun von zehn Fällen durch Observationen.


Loyal oder illoyal? Wie zuverlässig sind Ihre Mitarbeiter? 


Mitarbeiter, die einer unerlaubten Tätigkeit nachgehen, stellen sich meist sehr geschickt an, weshalb Sie als Arbeitgeber anfangs keinen Verdacht hegen. Der Mitarbeiter arbeitet im Nebenjob nach Feierabend oder am Wochenende, manchmal auch während einer missbräuchlichen Krankmeldung und in vielen Fällen als Schwarzarbeit. Wesentlich auffälliger agiert er, wenn er Ihren Kunden ein günstigeres Angebot als das Ihre unterbreitet, sich dabei ggf. das Geld bar und unversteuert auszahlen lässt, und Sie feststellen, dass die Auftragslage deutlich rückläufig ist. Unabhängig von der Sachlage kann es nur in Ihrem Interesse liegen, diesem Vorgehen möglichst umgehend Einhalt zu gebieten.

 

Wenden Sie sich an unsere kompetenten Wirtschaftsdetektive der Aaden Detektei München. Wir observieren den Verdächtigen und dokumentieren seine etwaigen Nebentätigkeiten detailliert und vor allem gerichtsfest: info@aaden-detektive-muenchen.de.


Wettbewerbsklausel | Wettbewerbsbetrug | Wettbewerbsverbot | München Detektei
Den Kunden persönlich angesprochen und das Angebot des Meisters unter der Hand ausgestochen? Diese Form des Betruges durch Arbeitnehmer ist leider Alltag in deutschen Betrieben.

Wettbewerbsverstöße häufig durch Schwarzarbeit


Verstöße gegen das Konkurrenzverbot sind in fast jeder Branche, vor allem aber im handwerklichen Bereich anzutreffen: Die Friseurin, die nach Feierabend Verwandten und Bekannten gegen Bargeld die Haare schneidet ebenso wie der Gas-Wasser-Installateur oder der Elektriker, der am Wochenende beim Neubau der Nachbarn hilft. Damit verstößt der Mitarbeiter zum einen gegen das Konkurrenzverbot, da diese Personen ohne seine Nebentätigkeit entweder seinen Arbeitgeber oder ein anderes Unternehmen aus der Branche beauftragen würden, zum anderen macht er sich auch des Steuer- und Sozialversicherungsbetrugs durch Schwarzarbeit schuldig.