Unterhalt | Verschwiegene Tätigkeit


Viele Unterhaltspflichtige ebenso wie Unterhaltsempfänger geben ihr tatsächliches Einkommen und/oder eine (Zweit-)Beschäftigung nicht an, um keine finanziellen Einbußen hinnehmen zu müssen. Klarheit können die Privatdetektive der Aaden Detektei München verschaffen: 089 7007 4378-0.


Selbstbehalt bedeutet nicht, alles selbst zu behalten


Unterhaltspflichtige Berufstätige haben einen gesetzlichen Mindestselbstbehalt von zurzeit 1.080 Euro, nicht Erwerbstätige von 880 Euro (Stand 01/2016) – der Selbstbehalt bei Erwerbstätigen steigt, ebenso wie die Unterhaltszahlungen, mit dem Gehalt. Nicht nur Personen an der Selbstbehaltsgrenze, sondern auch viele besserverdienende Unterhaltspflichtige weigern sich, eine Gehaltserhöhung anzugeben, oder verzichten sogar teilweise auf ihr Gehalt, um über eine nicht angemeldete Tätigkeit Einkommen zu erlangen, das sie bei der Unterhaltsberechnung nicht benennen.

 

Ebenso verfahren Unterhaltsempfänger, denn bei der Berechnung des ihnen zustehenden Unterhaltes wird nicht nur der Regelsatz der Düsseldorfer Tabelle, die bundesweit als Berechnungsgrundlage dient, zum Maßstab genommen, sondern das Einkommen beider Ex-Partner. So wird der tatsächliche Verdienst nicht oder nur zum Teil offenbart, um nicht den Unterhaltsanspruch teilweise oder ganz zu verlieren. 


Unterhalt | verschwiegenes Einkommen | Privatdetektiv München | Detektei München
Die Düsseldorfer Tabelle gilt bundeseinheitlich und ist hinreichend bekannt. Dennoch versuchen sich Unterhaltspflichtige wie Unterhaltsempfänger um die Bestimmungen zu drücken.

Des einen Freud’ – des anderen Leid


Die beim Unterhalt Hintergangenen wissen zumeist nicht, dass sie von ihrem Ex-Partner betrogen werden. In manchen Fällen geht es so weit, dass es sich eine Partei gut gehen lässt und mit einem Einkommen aus Schwarzarbeit ein finanziell sorgloses Leben führen kann, während die andere benachteiligt ist und nicht selten ans Existenzminimum gelangt. 

 

Unabhängig davon, ob Sie unterhaltspflichtig oder unterhaltsberechtigt sind: Sollten Sie Ihren Ex-Partner in Verdacht haben, Sie widerrechtlich zu übervorteilen, so wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Privatdetektive in München: 089 7007 4378-0. Wir recherchieren die Einkünfte Ihres ehemaligen Partners, observieren ihn oder sie ggf. und stellen Ihnen die Erkenntnisse in beweiskräftiger und gerichtsverwertbarer Schriftform zur Verfügung.