Angebliche Doktortitel, Ausbildungen und Zusatzqualifikationen
Auch wenn es leider keine veröffentlichten, aktuellen und verlässlichen Erhebungen und Fallzahlen zur Vortäuschung von Schulbesuchen und Ausbildungen gibt, ist dieses Thema alles andere als ein seltenes Vorkommnis. Gerade bei Beauftragungen wegen des Verdachts auf Bewerbungsbetrug stößt die Aaden Wirtschaftsdetektei München immer wieder auf falsche Angaben bezüglich der Ausbildung: Der angebliche Universitätsbesuch hat nie stattgefunden, die vorgebliche Ausbildung im Betrieb X wurde nie absolviert und das Abiturzeugnis ist in Teilen oder sogar komplett gefälscht. Es scheint ja auch so einfach: Im Lebenslauf wird eine dreijährige Ausbildung hinzugedichtet, um eine Arbeitslosigkeit zu vertuschen und zugleich zusätzliche Qualifikationen vorzutäuschen; Diplome und Abschlusszeugnisse werden von leichtgläubigen oder sogar bereitwilligen Freunden, Familienmitgliedern, Internetbekanntschaften etc. kopiert und am PC mit Bildbearbeitungsprogrammen auf den eigenen Namen umgemodelt. Das Studium an der renommierten Universität Y in den USA? Das wird doch bestimmt niemand überprüfen. Die Urkunde der mit Bestnote bestandenen Doktorarbeit – auf einem einschlägigen Internetforum, von denen es tatsächlich zahlreiche gibt, in Auftrag gegeben und scheinbar täuschend echt gefälscht.
Wenn die Dreistigkeit keine Grenzen kennt und die vorgenannten Formen annimmt, sprechen wir nicht mehr von einem Lausbubenstreich, sondern von einer bewussten und strafbaren Täuschung einstellender Unternehmen. Denn einem Betrieb, der ungeeignete Mitarbeiter beschäftigt, werden dadurch früher oder später Vermögens- und ggf. sogar Personenschäden (Letzteres z.B. bei Krankenhäusern, Baufirmen etc.) entstehen. Der Bewerbungsbetrüger macht sich somit per definitionem nicht nur der Urkundenfälschung (§ 267 StGB), sondern gleichsam des Betrugs (§ 263 StGB) schuldig. Viele Personaler werden hier vielleicht schon geschluckt und an den einen oder anderen Kandidaten zurückgedacht haben, der trotz hervorragender Vita im Betrieb erstaunlich schlechte Arbeit ablieferte; womöglich fragen Sie sich: Sind wir damals schon einem Betrüger aufgesessen? Im Falle eines begründeten Verdachts wird sich hier der Einsatz unserer Münchner Privatdetektive rentieren, da wir prüfen und nachweisen, ob die Universität tatsächlich besucht oder die Ausbildung in der Tat abgeschlossen wurde. Somit können Sie Ausbildungsbetrüger aus Ihrer Firma entfernen bzw. sich – bei vorsorglicher Bewerberprüfung durch unsere Ermittler – vor einem unqualifizierten Angestellten bewahren, der mutmaßlich finanzielle Einbußen und Rufschädigungen verursacht hätte. Gern nehmen wir Ihren Auftrag unter der nachfolgenden Rufnummer entgegen: 089 7007 4378-0.
Umfassende Konsequenzen für Bewerbungsbetrüger – mit einer fragwürdigen Einschränkung
Der Gesetzgeber bzw. die Gerichte sehen in der Rechtspraxis nicht in jedem Akt von Bewerbungstäuschung einen dreisten und morallosen Betrug. Sofern die Falschangaben in der Bewerbung erst nach längerer Beschäftigung ans Tageslicht treten und der Mitarbeiter bislang tadellose Arbeit geleistet hat, sehen manche – tendenziell wenige – Richter an Arbeitsgerichten ein Gewohnheitsrecht zugunsten des Täters gegeben. Der Tatbestand der Urkundenfälschung, der mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird, bliebe in entsprechenden Fällen zwar strafrechtlich weiterhin bestehen, doch wenn der Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung gezwungen wird, ist ihm an einer Strafverfolgung auch nur noch bedingt gelegen. Das beschäftigende Unternehmen ist dann im Sinne reibungsloser Betriebsabläufe trotz der Lebenslauffälschung genötigt, eine Einigung mit dem Täter zu erzielen. Doch wie gesagt: Solche richterlichen Ansichten sind gemäß der Erfahrung unserer Detektei in München die absolute Ausnahme und wir kennen derlei Fälle auch nur aus Kollegenberichten.
Daher sei jedem Bewerber geraten, sowohl bei der schriftlichen Bewerbung als auch im persönlichen Vorstellungsgespräch ehrlich zu sein. Der Nachweis des Ausbildungsbetrugs hat am Ende nicht nur die Kündigung und etwaige Schadenersatzforderungen zur Folge, sondern auch die strafrechtliche Verfolgung des Delikts. Zudem sind bei Beauftragung einer Detektei durch den Arbeitgeber die hierfür angefallenen Detektivkosten vom Täter als Verursacher derselbigen zu tragen.
"Hups, nur vertippt!" – Ausreden unzulässig
Wer beim Lügen direkt im Vorstellungsgespräch ertappt wird, kann sich ausmalen, dass die Einstellung nicht erfolgen wird. Rigorose Personalleiter werden Urkundenfälschungen und andere Betrugsversuche zudem direkt zur Anzeige bringen. Und auch wenn erst nach der Probezeit auffällt, dass zum Beispiel die vorherige Anstellung tatsächlich nur ein zweimonatiges Praktikum war, kann sich der Neueingestellte nicht einfach herausreden: Denn anzugeben, man habe sich, wie peinlich, in der Eile vertippt und die Information, dass es sich nur um ein Praktikum handelte, rein versehentlich falsch wiedergegeben, "schützt vor Strafe nicht". Schließlich bürgt jeder Bewerber mit seiner Unterschrift, dem Datum und dem Ort unter dem Lebenslauf dafür, dass alle Angaben korrekt sind.
Gerichtsfeste Fachermittlungen
Zunächst gibt es auch für Personalchefs Möglichkeiten, Teilaspekte von Lebensläufen auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen, doch mehr als eine oberflächliche Recherche können Laien nicht leisten und die Gerichtsverwertbarkeit etwaig erhaltener Beweise ist aufgrund der mangelnden Objektivität eingeschränkt – unsere Privatdetektei aus München setzt dann ein, wenn Personalchefs nicht mehr weiterwissen bzw. nicht die zeitlichen Ressourcen haben, Vorrecherchen durchzuführen. Legendierte Anrufe bei und Recherchen zu angeblichen vorherigen Arbeitgebern bringen Klarheit darüber, ob der Bewerber tatsächlich dort gearbeitet hat, ob es sich um die behauptete Position handelte und um den angegebenen Zeitraum, ob das vorgelegte Arbeitszeugnis wirklich in dieser Form ausgestellt wurde oder auch ob es sich womöglich um Gefälligkeitsangaben aufgrund persönlicher oder geschäftlicher Verbandelungen handelt. Gab es die Ausbildung im elterlichen Betrieb wirklich oder wird sie nur behauptet und durch den geschäftsführenden Vater gedeckt? Hat dieser vielleicht sogar seine Beziehungen für eine Empfehlung durch ein kooperierendes Unternehmen spielen lassen, um dem faulen Sohn endlich eine unverdient hohe Stellung in einer anderen Firma zu besorgen. Je nach Fall führen unsere Wirtschaftsermittler Observationen und/oder Recherchen durch, die gerichtsverwertbar nachweisen, ob der Bewerber oder die Bewerberin tatsächlich eine Ausbildung absolviert hat.
Um sich rechtlich abzusichern und im Falle einer bereits erfolgten Vertragsunterzeichnung wirksam eine (fristlose) Kündigung aussprechen zu können, sollten Sie sich nicht auf eine Wald-und-Wiesen-Detektei verlassen. Die Qualität der Aaden Detektive München sucht in Bezug auf Legalität, Preis-Leistung-Verhältnis und Professionalität ihresgleichen. Beweise aus einer unrechtmäßig erfolgten Hintergrundrecherche können vor Gericht nicht verwendet werden und verlieren damit ihren Wert. Daher sind eine gute Beratung und eine genaue Prüfung der Sachlage die Basis einer jeder Beauftragung – unserer Detektei ist Ihre Zufriedenheit weit wichtiger als das Erreichen irgendwelcher interner Umsatzziele.
Verdächtig guter Bewerber? Bei Erstverdacht Detektei kontaktieren.
Vermuten Sie hinter dem scheinbar makellosen Lebenslauf eines Bewerbers einen Betrug? Leistet ein neu eingestellter Mitarbeiter außergewöhnlich schlechte Arbeit im Verhältnis zu seinen angeblichen Qualifikationen? Dann setzen Sie sich mit unseren Wirtschaftsdetektiven in München in Verbindung. Sie erreichen uns per Email an info@aaden-detektive-muenchen.de oder telefonisch unter 089 7007 4378-0.
Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH München
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