Gerichtsurteile zum Detektivberuf


Die Aaden Wirtschaftsdetektei München weist darauf hin, dass die nachfolgend aufgeführten Gerichtsurteile keine Rechtsberatung sind, sondern lediglich zur allgemeinen Information dienen (Irrtum vorbehalten). Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt –die Aaden ist Ihnen gern bei der Suche behilflich und vermittelt Ihnen einen kompetenten Rechtsbeistand.

 

Unsere Privatdetektive aus München beschaffen gerichtsfeste Beweise. Die dabei anfallenden Detektiv-Kosten sind erstattungsfähig, wie Sie den folgenden Urteilen entnehmen können:


Urteile aus dem Bereich Privatdetektei


Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.

 

OLG-Stuttgart, Az. 8WF96/88


Unterhalt | verschwiegene Tätigkeit | verfestigte Lebensgemeinschaft


  • Schon der durch Detektive nachgewiesene Einzug in dasselbe Haus ist ein klarer Beweis für die enge Beziehung zum neuen Partner. Dies reicht zur Annahme einer eheähnlichen Partnerschaft aus und entbindet im vorliegenden Fall den geschiedenen Ehemann von weiteren Unterhaltszahlungen an seine Exfrau. OLG-Frankfurt, Az. 1 UF 94/01
  • Das OLG-Koblenz entschied, dass die Ex-Ehefrau ihrem Ex-Ehemann auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei in Höhe von rund 7.000 € zu erstatten habe. Nachdem Zeugenvernehmungen kein eindeutiges Ergebnis zu der Frage gebracht hatten, ob die Ex-Ehefrau in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Dritten lebt, sei die Beauftragung eines Detektivs geboten gewesen. Dieser habe feststellen können, dass die Ex-Ehefrau und ihr neuer Lebensgefährte zusammen wohnten, was schließlich die Urteilsfindung maßgeblich zu Gunsten des Ex-Ehemannes beeinflusst habe. Zusätzlich zu den üblichen Prozesskosten habe die Ex-Ehefrau deshalb auch die Detektivkosten in voller Höhe zu tragen, da es sich insoweit um notwendige Kosten gehandelt habe, die prozessbezogen waren und in ihrer Höhe im Verhältnis zu den noch über einen längeren Zeitraum zu erwartenden Unterhaltszahlungen verhältnismäßig waren. OLG-Koblenz, Az. 11 WF 70/02

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