Die Aaden Wirtschaftsdetektei München weist darauf hin, dass die nachfolgend aufgeführten Gerichtsurteile keine Rechtsberatung sind, sondern lediglich zur allgemeinen Information dienen (Irrtum vorbehalten). Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt –die Aaden ist Ihnen gern bei der Suche behilflich und vermittelt Ihnen einen kompetenten Rechtsbeistand.
Unsere Privatdetektive aus München beschaffen gerichtsfeste Beweise. Die dabei anfallenden Detektiv-Kosten sind erstattungsfähig, wie Sie den folgenden Urteilen entnehmen können:
Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.
OLG-Stuttgart, Az. 8WF96/88
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