Erstattung von Detektivkosten


Bei erfolgreicher gerichtsverwertbarer Überführung des/der Täter und angemessenem Ermittlungsumfang sind Detektivkosten grundsätzlich erstattungsfähig – so sagt es die Rechtssprechung und so gestaltet sich die Praxis. Für Ihre diesbezüglichen Fragen steht Ihnen die Aaden Wirtschaftsdetektei München gern zur Verfügung: 089 7007 4378-0.


Detektiv-Honorare variieren je nach Fall stark


Einige der Fallkonstellationen, die an unsere Münchner Detektive herangetragen werden, kommen deutlich häufiger vor als andere. Trotzdem ist jeder Fall anders gelagert und unterscheidet sich in der Vorgehensweise mitunter deutlich von vorangegangenen Ermittlungen – selbst bei an und für sich ähnlichem Tatverdacht. Observationen im öffentlichen Raum (z.B. bei Untreueverdacht) sind meist weniger zeitaufwendig als jene, die bspw. in einem Unternehmen vorgenommen werden (Betriebseinschleusung), dafür werden in der Öffentlichkeit in der Regel mehr Einsatzkräfte benötigt als im Innenbereich.

 

Die Aaden Detektive München erstellen nach der Fallanalyse stets einen Einsatzplan, um möglichst erfolgsorientiert gerichtsfeste Beweise zu erlangen, ohne unnötige Kosten zu verursachen. Denn wird die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt, sind möglicherweise nicht sämtliche Detektiv-Kosten erstattungsfähig:


Die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahren


Wenn der Einsatz abgeschlossen und die Zielperson (ZP) der Tat überführt ist, erhalten Sie von der Aaden Detektei München einen detaillierten, gerichtsverwertbaren Ermittlungsbericht. Für die angefallenen Kosten können Sie die ZP schadenersatzpflichtig machen, denn sofern die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes gegeben ist – was bei einer seriös arbeitenden Detektei wie der Aaden stets der Fall sein muss –, sind die hierfür entstandenen Kosten vom Verursacher zu tragen (also der ZP, deren unlautere Handlungsweise die detektivischen Tätigkeiten erforderlich machten). Im Falle einer unverhältnismäßigen Ausdehnung des Detektiv-Einsatzes hätten Sie nur einen Teilanspruch auf Erstattung der Kosten, weshalb sich die Beauftragung eines seriösen Detektivbüros gleich dreifach lohnen kann:

  • gerichtsfeste Beweisermittlung,
  • verringerte Kosten infolge der Wahrung der Verhältnismäßigkeit,
  • vollständiger Erstattungsanspruch aus demselben Grund.

Bei Fragen beraten Sie unsere Münchner Privatdetektive gern ausführlich am Telefon oder per E-Mail an info@aaden-detektive-muenchen.de.


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Eine ganze Armada von Ermittlern in einem Unterhaltsfall kann kaum als verhältnismäßig angesehen werden, weshalb bei einem solch übertriebenen Aufwand auch nur ein Teil der Detektivkosten erstattungsfähig wäre.