Mitarbeiterüberwachung | Observation


Observationen, speziell die Überwachung und Prüfung von Arbeitnehmern bei begründetem Anfangsverdacht, sind das Spezialgebiet der Aaden Wirtschaftsdetektei München. Gerne beraten wir Sie unverbindlich: 089 7007 4378-0.


Rechtlich gibt es keine Bagatelldelikte


Ein erheblicher Teil (ca. 50 %) der Delikte zum Nachteil von Unternehmen wird von den eigenen Mitarbeitern begangen. Dazu gehören Bestechlichkeit, Verstöße gegen Wettbewerbsverbote, Diebstahl ebenso wie Krankschreibungsmissbrauch, Arbeitszeitbetrug und Betriebsspionage. In manchen Fällen erkennen die Arbeitnehmer das Delikt gar nicht als solches, sondern sehen es als nicht ahndungswürdige Nichtigkeit an. Doch anhand eines Beispiels aus der Lebensmittelbranche lässt sich leicht aufzeigen, welche Folgen selbst kleine Delikte haben können:

 

Ein Mitarbeiter nimmt sich eine Flasche Mineralwasser, einen Joghurt, ein abgepacktes Sandwich und eine Banane aus dem Warensortiment für seine Mittagspause (Mundraub). Der Gesamtverkaufswert der entwendeten Ware liegt bei etwa vier Euro. Der Mitarbeiter denkt sich möglicherweise, dass es der Arbeitgeber einerseits nicht merken wird und er andererseits "die paar Euro" finanziell gut verschmerzen könne (Wahrnehmung als Kavaliersdelikt). Doch welches Ergebnis kommt bei diesen Diebstählen heraus, wenn man bedenkt, dass ein Geschäftsjahr im Einzelhandel rund 250 Arbeitstage hat und im Lebensmitteleinzelhandel durchschnittlich acht Mitarbeiter beschäftigt sind? Die jährliche Inventur würde eine Differenz von 8.000 Euro nur durch Lebensmitteldiebstähle Ihrer Mitarbeiter ausweisen. Für einen durchschnittlichen Einzelhändler ist das eine nicht unerhebliche Summe, in Großbetrieben mit deutlich mehr Angestellten erhöht sich der Schaden entsprechend. 


Schäden durch Mitarbeiter: Nicht selten folgt der Ruin


Wie sieht es erst aus bei Delikten größeren Umfangs, in denen die Aaden Detektive München für gewöhnlich tätig werden: Ein Angestellter, der ständig Lohnfortzahlungskosten verursacht, ohne – aufgrund einer Krankschreibung – Leistung zu erbringen; ein IT-Mitarbeiter, der einem Konkurrenten Produktionspläne zuspielt und somit die Umsatzerwartung seines Arbeitgebers mitunter dramatisch reduziert; ein Auslieferer, der täglich einen Teil der Ware in die eigenen vier Wände verbringt und dort unter der Hand verkauft. Der Schaden ist enorm und je nach Größe Ihres Unternehmens droht im schlimmsten Fall die Insolvenz.

 

Die Wirtschaftsdetektive der Aaden Detektei München können viele der genannten Delikte und weiterer mehr (z.B. unerlaubte Zweitbeschäftigung) im Zuge einer intensiven Observierung der verdächtigen Mitarbeiter aufklären und Ihnen gerichtsfeste Beweise zur Verfügung stellen; info@aaden-detektive-muenchen.de.


Mitarbeiterüberwachung München | Mitarbeiterprüfung | Wirtschaftsdetektei München
Straftaten durch Mitarbeiter verursachen Kosten und führen zusätzlich häufig zu Umsatzeinbußen mit teils dramatischen Folgen. Die Aaden Wirtschaftsdetektei München überführt die Täter gerichtsfest und diskret.

Betriebseinschleusung von Wirtschaftsdetektiven


Es existiert ferner – je nach Situation und Umfeld – eine Reihe von Deliktarten, die durch Mitarbeiter begangen werden und die sich nicht durch Recherchen und Observationen nachweisen lassen. Dazu können u.a. Diebstähle aus Betriebsräumen gehören, Bestechlichkeit, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Mobbing und ungenügende Arbeitsleistung. Hierbei ist es notwendig, den verdächtigen Arbeitnehmer vor Ort bei seinen Taten beobachten zu können, weshalb sich die Mitarbeitereinschleusung als effektive Ermittlungsmethode anbietet. Dabei wird ein Detektiv oder eine Detektivin aus München als Angestellte/r in Ihrem Unternehmen eingesetzt und kann so die Zielperson unauffällig observieren, eine Vertrauensbasis schaffen und die unlauteren Tätigkeiten gerichtsverwertbar dokumentieren.

 

Lassen Sie sich von unserer Wirtschaftsdetektei in München diesbezüglich unverbindlich beraten: 089 7007 4378-0.