Durch den Einsatz ehemaliger Behördenmitglieder (Kriminalpolizei, Nachrichtendienste) verfügt die Aaden Wirtschaftsdetektei München über einen reichen Erfahrungsschatz im Bereich der Vernehmung und in der Anwendung situationsspezifischer Vernehmungstaktiken: 089 7007 4378-0.
Die Vernehmung eines Zeugen oder einer Zielperson durch unsere Detektive aus Bayern ist immer zweckgebunden und wird durch das berechtigte Interesse (des Auftraggebers) legitimiert. Im Gegensatz zur Vernehmung im prozessualen Sinne ist der Befragte nicht zur Auskunft verpflichtet. Aufgrund der eventuellen Beteiligung des Befragten an einer Straftat kann die Vernehmung allerdings von maßgeblicher Bedeutung sein, weshalb ein Hinweis auf eine etwaige prozessuale Vernehmung und der damit verbundenen Zeugnispflicht ein legales Druckmittel zum Erhalt von Auskünften durch den Befragten ist. In den meisten Fällen gelingt es unseren geschulten Münchner Detektiven, ein notarielles Schuldanerkenntnis zu erwirken.
Der Zweck jeder Vernehmung ist die Erlangung möglichst vieler unverfälschter Informationen, die zur Auflösung eines unklaren Sachverhalts beitragen können. Aus Angst, die Aussage des Vernommenen könnte zu knapp ausfallen, stellen Vernehmende oft viele Fragen. Doch wer viele Fragen stellt, begibt sich in die Gefahr, durch die Fragen selbst herzustellen (zu erfinden), was ermittelt werden soll, vor allem dann, wenn viele Suggestivfragen gestellt werden. Eine Suggestivfrage ist eine Fragestellung, die die Antwort vorgibt. Diese Frageformel zu verwenden, hat den Zweck, das Denken der befragten Person zu beeinflussen, und ist deshalb als Vernehmungsmethode äußerst umstritten. Die Detektive der Aaden Wirtschaftsdetektei München verzichten aus diesem Grund nach Möglichkeit grundsätzlich auf Suggestivfragen und legen lieber zuvor ermittelte gerichtsfeste Beweise auf den Tisch, die den Vernommenen zum Einlenken bewegen.