Der Mindestlohn ist da. Doch umgehend nach der Einführung griffen Arbeitgeber in die Trickkiste und sorgten weiterhin dafür, dass sie Angestellte zu Dumpinglöhnen beschäftigen konnten. Auf diese Weise verschaffen sich diese Unternehmen einen illegalen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz, für die unsere Detektive aus München bei der Aufklärung dieser Taten helfen: 089 7007 4378-0.
Einige Unternehmen nutzen schamlos die Schlupflöcher des Mindestlohngesetzes aus. So fallen bspw. Jugendliche nicht darunter. Folglich werden unter anderem erwachsene Zeitungsausträger genötigt, ihre Arbeitsverträge auf verwandte Minderjährige umzuschreiben. Effektiv verrichtet aber weiterhin der erwachsene Mindestlohnberechtigte die Arbeit. Andere Unternehmen stellen Langzeitarbeitslose auf lediglich 6 Monate befristet ein. In dieser Zeit fällt der Mindestlohn noch nicht an. Sind die 6 Monate um, werden die vorhandenen Arbeiter durch andere Langzeitarbeitslose ersetzt.
Ein besonders perfides Spiel wird mit geringfügig Beschäftigten (Minijobber) getrieben – und das auf zweierlei Art. Zum einen werden Verträge abgeschlossen, die anhand der monatlichen Stundenzahl und des Monatsgehaltes den Mindestlohn ausweisen, die Arbeitnehmer müssen aber unbezahlte Überstunden machen, womit der Mindestlohn nicht mehr erreicht wird. Zum anderen werden Minijobber, wenn sie arbeitsunfähig erkranken, gezwungen, die Stunden bzw. Tage nachzuarbeiten, obwohl der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnet. In beiden Fällen wird den Arbeitnehmern unverhohlen mit Verlust des Arbeitsplatzes gedroht. Ein ähnliches Spiel treibt man mit Rentnern, die sich ein Zubrot verdienen wollen und dabei rücksichtslos abgezockt werden. Durch Observationen und legendierte Befragungen erbringt die Aaden Wirtschaftsdetektei München den gerichtsfesten Nachweis dieser nicht nur arbeitsrechtlichen Delikte, sondern ebenfalls wettbewerbsrechtlichen Verstöße: info@aaden-detektive-muenchen.de.